§1 - Die Unterzeichnerstaaten vereinbaren dieses Abkommen mit dem Ziel, ihren Bürgern die Kultur des Vertragspartners näher zu bringen.
§2 - Staatsbesuche von Vertretern beider Länder sollen regelmäßig zum Anlaß für Gespräche zwischen den Kulturministern genommen werden.
§3 - Die Unterzeichnerstaaten vereinbaren eine gemeinsame Kulturschau mit landesspezifischen Werken aus beiden Ländern.
§4 - Die Unterzeichnerstaaten streben den Bau eines gemeinsamen Museums an.
§5 - Die Unterzeichnerstaaten planen gemeinsame Kulturabende, bei denen Musik und Lyrik des jeweiligen Landes zur Schau gebracht werden.
§6 - Gegenstand dieses Abkommens ist ein Bauvorhaben zur Errichtung eines gemeinsamen Staatstheaters.
§7 - Die Unterzeichnerstaaten übernehmen die Initiative zur Durchführung einer gemeinsamen internationalen Medienausstellung, bei der es ebenfalls anderen Nationen möglich ist, teilzunehmen.
§8 - Dieser Vertrag hat unbegrenzte Laufzeit und kann mit einer Frist von zwei Wochen nach Angabe eines Grundes gekündigt werden.
Unterzeichnet am 16.12.2002
Unterzeichner:
Für das Königreich Pottyland: König Potty
Für die Republik Freiland: Ron Tacitus