1) Die Unterzeichner verpflichten sich den freien Handel und Warenverkehr zwischen Ihren Nationen einzuführen und zu fördern. Ausgenommen davon sind nur solche Produkte die in einem der Staaten illegal sind.

2) Die Unterzeichner erlauben Angehörigen des jeweils anderen Staates in ihrem Land nach dem dort geltendem Recht Firmen zu gründen und zu übernehmen.

3) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in den Foren der vertragschließenden Staaten ausgetauscht. Der Vertrag tritt am Tage des Austausches in Kraft.

4) Die Laufzeit des Vertrages ist unbegrenzt. Dieser Vertrag ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten von einer der Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen kündbar.



Unterzeichner:

Für die Republik Freiland:

Datum: 12.09.2002

Unterschrift: Ron Tacitus



Für das Königreich Pottyland:

Datum: 12.09.2002

Unterschrift: König Potty