Präambel:
In Anbetracht des gemeinsamen Wunsche der Vertiefung und Festigung der Diplomatischen Beziehungen, zwischen den beiden Staaten Pottyland und Frisia wurde folgender Freundschaftsvertrag abgeschlossen:
Artikel 1
Auf dem Gebiete der diplomatischen Zusammenarbeit sind die beiden Staaten bestrebt, ihre diplomatischen Beziehungen zu vertiefen. In diesem Geiste werden die beiden Staaten alles daran setzen, die Zusammenarbeit zwischen ihren Regierungen, Ministerien und Botschaftern zu fördern.
Artikel 2
Die vertragsabschließenden Teile sehen eine Zusammenarbeit in folgenden Bereichen vor:
1. Austausch von diplomatischen Erfahrungen durch gegenseitige Einladung von Staatsbesuchen und Gipfeltreffen.
2. Teilnahme an derartigen diplomatischen Treffen, die von einer der beiden Staaten organisiert oder von einer der im staatlichen Bereich bestehenden Einrichtungen veranstaltet werden.
Artikel 3
Die beiden vertragsschließenden Staaten prüfen die Möglichkeiten gemeinsamer Diplomatischer Arbeit in Bereichen, die ihren gemeinsamen Interessen entsprechen.
Artikel 4
Die vertragsabschließenden Staaten verpflichten sich nicht, den Vertragspartner im Falle eines Angriffs zu unterstützen, militärische oder solidarische Leistungen sind freiwillig.
Artikel 5
Sollten Konflikte auftreten, so wird primär versucht, diese auf dem diplomatischsten Wege zu regeln. Sollte eine solche Konfliktlösung nichts bewirken, so wenden sich die vertragsabschließenden Parteien an einen beidseitig anerkannten neutralen Drittstatt respektive an eine neutrale Dachorganisation wie die UVNO oder das UC.
Artikel 6
Kriegserklärungen der beiden unterzeichnenden Staaten werden im Vorfeld für nichtig erklärt.
Artikel 7
Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnungen des Grafs der Freien und Edlen Herrschaft Frisia und des Außenministers des Königreichs Pottyland in Kraft. Der Vertrag wird ohne zeitliche Begrenzung abgeschlossen. Die Vertragspartner kommen überein, daß Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden.
Unterzeichner:
Für die Freie und Edle Herrschaft Frisia:
Datum: 06.10.2002
Unterschrift: Graf Dennis
Für das Königreich Pottyland:
Datum: 07.10.2002
Unterschrift: König Potty
In Anbetracht des gemeinsamen Wunsche der Vertiefung und Festigung der Diplomatischen Beziehungen, zwischen den beiden Staaten Pottyland und Frisia wurde folgender Freundschaftsvertrag abgeschlossen:
Artikel 1
Auf dem Gebiete der diplomatischen Zusammenarbeit sind die beiden Staaten bestrebt, ihre diplomatischen Beziehungen zu vertiefen. In diesem Geiste werden die beiden Staaten alles daran setzen, die Zusammenarbeit zwischen ihren Regierungen, Ministerien und Botschaftern zu fördern.
Artikel 2
Die vertragsabschließenden Teile sehen eine Zusammenarbeit in folgenden Bereichen vor:
1. Austausch von diplomatischen Erfahrungen durch gegenseitige Einladung von Staatsbesuchen und Gipfeltreffen.
2. Teilnahme an derartigen diplomatischen Treffen, die von einer der beiden Staaten organisiert oder von einer der im staatlichen Bereich bestehenden Einrichtungen veranstaltet werden.
Artikel 3
Die beiden vertragsschließenden Staaten prüfen die Möglichkeiten gemeinsamer Diplomatischer Arbeit in Bereichen, die ihren gemeinsamen Interessen entsprechen.
Artikel 4
Die vertragsabschließenden Staaten verpflichten sich nicht, den Vertragspartner im Falle eines Angriffs zu unterstützen, militärische oder solidarische Leistungen sind freiwillig.
Artikel 5
Sollten Konflikte auftreten, so wird primär versucht, diese auf dem diplomatischsten Wege zu regeln. Sollte eine solche Konfliktlösung nichts bewirken, so wenden sich die vertragsabschließenden Parteien an einen beidseitig anerkannten neutralen Drittstatt respektive an eine neutrale Dachorganisation wie die UVNO oder das UC.
Artikel 6
Kriegserklärungen der beiden unterzeichnenden Staaten werden im Vorfeld für nichtig erklärt.
Artikel 7
Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnungen des Grafs der Freien und Edlen Herrschaft Frisia und des Außenministers des Königreichs Pottyland in Kraft. Der Vertrag wird ohne zeitliche Begrenzung abgeschlossen. Die Vertragspartner kommen überein, daß Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden.
Unterzeichner:
Für die Freie und Edle Herrschaft Frisia:
Datum: 06.10.2002
Unterschrift: Graf Dennis
Für das Königreich Pottyland:
Datum: 07.10.2002
Unterschrift: König Potty