Präambel
Die freie Republik Tir Na nÒg und das Königreich Pottyland sind sich einig, in Zukunft freundschaftlich und in Frieden miteinander zu leben. Sie sind sich der Wichtigkeit von Frieden bewusst und willens, diplomatische Kontakte miteinander zu knüpfen und auszubauen.


§1 Frieden und Konfliktlösung

a.
Zwischen den beiden unterzeichnenden Staaten soll es auch in Zukunft keinen Krieg geben. Es soll Frieden zwischen unseren Völkern herrschen, dafür werden wir alles Menschenmögliche tun.
b.
Konflikte werden auf diplomatischer Ebene gelöst, oder durch beidseitig anerkannte Drittstaaten. Alternativ können auch beidseitig anerkannte mikronationale Organisationen (wie die UVNO) bei der Konfliktlösung behilflich sein.


§2 Botschaften und Staatsbesuche

a.
Die Errichtung von Botschaften wird von beiden unterzeichnende Staaten ermöglicht und wird erwünscht, ist aber nicht zwingend notwendig.
b.
Eine Ankündigung für Staatsbesuche ist nicht zwingend notwendig.


§3 Kultur und Völkerverständigung

a.
Aktionen, die den kulturellen Austausch und die Völkerverständigung fördern, werden durch die beiden unterzeichnenden Staaten unterstützt.
b.
Zur Verbesserung der Völkerverständigung und zur Sicherung kulturellen Austausches werden Städtepartnerschaften, Schulpartnerschaften mit gegenseitigen Besuchen und regelmäßige Staatsbesuche vorgeschlagen.


§4 Reisebestimmungen, Visum und Auslieferungsbestimmungen

a.
Für Bürger beider unterzeichnenden Staaten, die den anderen Staat besuchen wollen, besteht keinerlei Visumspflicht.
b.
Für Reisende gelten dieselben Gesetze, wie für Bürger des bereisten Landes.
c.
Falls ein von den beiden unterzeichnenden Staaten strafrechtlich Verfolgter in einem der Staaten aufgegriffen wird, wird dieser an den Staat, in dem er gesucht wird, ausgeliefert, falls nicht rechtliche Grundsätze des ausliefernden Staates dem zuwiderlaufen.


§5 Diplomatische Unterstützung

a.
Bürger der beiden unterzeichnenden Staaten, können in jedem anderen Land Hilfe von den Botschaften beider Staaten bekommen.
b.
Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich nicht zum Beistand im Angriffsfall


§6 Handel

Die beiden unterzeichnenden Staaten wollen miteinander handeln. Es wird hierfür ein Handelsvertrag oder ein Handelsabkommen erarbeitet.


§7 Einstufung der Beziehungen

Der Status der diplomatischen Beziehungen der unterzeichnenden Staaten wird mindestens als "neutral" oder dem sinnverwandt eingestuft.



Unterzeichner:

Für das Königreich Pottyland:

Datum: 06.11.2002
Unterschrift: König Potty

Für die freie Republik Tir Na nÒg:
Datum: 06.11.2002
Unterschrift: PoF, Siddhârta