Ich las gerade, dass das alkoholfreie Getränk des Königs 4% Alkohol enthält. Ich finde wir sollten regeln dass alles, was mehr als 15% Alkohol enthält, nicht mehr alkoholfrei heißen darf.
Lebensmittelkontrolle
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Ich dachte immer die grenze liegt um die 4-5%? Ich würde es für nicht gut heißen, wenn auf einmal jede Falsche WGFWGB mit "Alkoholfrei" etikettiert wird und man die Variante mit 5% nicht mehr von der "alkoholfreien" Variante mit 4% unterscheiden kann.
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Die Grenze liegt vermutlich eher um 0,05 Prozent oder so, aber ich dachte es wäre interessanter wenn wir die stark anheben
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Ich hab nie bei 0,05% ne grenze gezogen. Bis jetzt nahm ich einfach an, dass die Grenze (zumindest bei uns in Pottyland) bei ca 4,5% liegt. Ob wir die auf 15% anheben sollten? Ich weiß nicht so recht. Da müssten ja alle Flaschen neu etikettiert werden.
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Wir haben offiziell keine festgelegte Grenze. Der Hirte wollte - um unseren Schluckspechtismus zu verdeutlichen - die Grenze auf 15% festlegen... Queue Nich, wo bleibt euer humoristisches Verständnis?
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Ich habe genau verstanden worauf er hinaus will. Aber denkt den mal einer an die ganzen Etiketten?
Die Außenstehenden verstehen das falsch und denken vielleicht: "Ihh, die Pottyheads trinken ja nur alkoholfreies Zeug! Pfui!! Ich dachte immer die sind so krass drauf!".
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Euerse Post ließ andere Schlüsse zu
Wir können ja sagen, dass der Schriftzug "Alkoholfrei" immer den Zusatz "nach pottyländischen Maßstäben" enthalten muss und von der Sichtbarkeit her (Schriftgröße Position pp) die gleiche Größe wie die Angabe der Vol%-Zahl hat.
Bereits existierende und unbeanstandete Etiketten können gleich belassen werden, neue Getränke bzw. Etiketten können sich an diese Vorgaben halten, wenn sie unbedingt mit dem Aufdruck "Alkoholfrei" werben wollen... oder so. -
Wir können es ja auch "Alkoholarm" nennen.
"it was my second favourite drinking arm"...
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Also: Bis 4,5% = Alkoholfrei, Bis 15% = Alkoholarm?
Das wird dann ja auch anders besteuert.
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Jau!
Und über 70% "kann zu Alkoholbein führen"... War Alko Holbein nicht ein berühmter Horrorbuchautor?
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Hat der nicht Psychedelische Fantasybücher im Alkoholrausch geschrieben?
Wie dem auch sei, werde ich mich dann mal daran machen, ein Gesetz zur formulieren. Interessanterweise sind Hanf und Justizminister mehr daran beteiligt, als ein Alkoholminister.
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Könnte an einem Mangel an Alkoholministern liegen...
Dass ein Justizminister an nem Gesetzesentwurf beteiligt ist, wundert mich da weniger
Wo ist denn eigentlich mein untotes Brüderchen? -
*sitzt in der Ecke und ist weiterhin tot*
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Der sitzt hier in der Ecke und ist weiterhin tot, Sir Jonny!
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Um das nochmal aufzugreifen... Ich war ja tot und konnte keinen Senf dazugeben...
Machen wir das? Das würde außerdem neue Jobs in der Etikettier- und Etikettendesigner-Branche eröffnen.
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Folgender Vorschlag zur Güte:
Jegliches Getränk auf dem "Alkoholfrei" steht, darf höchstens X % Alkohol enthalten.
Alle Getränke, in denen Alkohol drin ist, müssen aber so oder so den Alkoholgehalt in % angeben, wenn dort Alkohol drin ist.
Getränke ohne Alkoholgehalt benötigen keine Angabe.
Aber vielleicht wäre dort dennoch die Angabe "Alkoholgehalt: 0%" oder ähnliches angebracht. So schafft man Klarheit.Zur Begründung: Alkohol wird bis zu einer Freigrenze von X% nicht besteuert. "Alkoholfrei" bedeutet quasi "Freier Alkohol". Also Alkohol für umsonst. Oder halt im Bereich der Freigrenze.
Bei Getränken, die nicht das Label "Alkoholfrei" tragen, obwohl sie einen Alkoholgehalt unter der Freigrenze von X % haben, wird der Alkohol voll besteuert. Diese Getränkehersteller verdienen eine besondere Auszeichnung, da sie dem Staat höhere Einnahmen bringen, welche dann z.B. in die Forschung (oder ins Budget des Außenministeriums) gesteckt werden können.
Wenn das soweit akzeptiert wurde, müssen wir uns nur noch auf X einigen.
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Klingt plausibel und sinnvoll. Dafür müssten wir in unserem Steuergesetz noch die Einführung einer Alkoholsteuer aufnehmen, damit wir wiederum davon befreien können. So müssen Steuergesetze sein
Allerdings können wir eine Kennzeichnungspflicht (die es ja letzten Endes ist) nicht ausschließlich mit steuerrechtlichen Aspekten begründen.
Daher würde ich vorschlagen, dass die staatlichen Betriebe da als gute Vorbilder (und Marktführer) voranschreiten und damit einen Trend setzen. -
Also ich kann mir vorstellen, dass es neben dem herkömmlichen WGFWGB eine alkoholfreie Variante gibt. Die hat zwar genau soviel Alkohol, wie die herkömmliche Variante, ist aber von der Alkoholsteuer ausgenommen. Damit ist sie im Preis billiger, damit sich auch die unteren Einkommensschichten gutes Bier leisten können und nicht zu einem minderwertigem Produkt eines anderen Herstellers greifen müssen.
Wenn die Leute schon saufen wollen, dann soll es ein wenigstens WGFWGB sein. So ähnlich ist ja auch der Werbeslogan.
Aber wieviel soll denn nun X sein? 4%? Bier mit 4% ist ja schon quasi alkoholfrei im Sinne von alkoholarm. Also wenn man abrundet. Alles unter 4.2% sollte sich ohnehin nicht mehr alkoholhaltiges Bier nennen dürfen.
Alkoholische Getränke bis 10-15% darf als Alkoholarm versteuert werden (mit entsprechendem Label). Alkoholarm hat nichts mit Armen im Sinne von diesen langen Dingern, die an der Seite des Körpers baumeln zu tun. Sondern mit armen Menschen. Ähnliches Prinzip. Verminderter Steuersatz (aber trotzdem höher als bei Alkoholfrei) bei gekennzeichneten Produkten, damit sich auch arme Menschen das Zeug leisten können.
Alkoholarme können also einkommensschwache Menschen sein, die Alkohol trinken. Oder eine Krankheit die bei zu hohem Alkoholkonsum entsteht (ähnlich dem Raucherbein beim Rauchen)Saufen ist bei uns ja schon ab 16 erlaubt. Ich denke, das gilt nur für alkoholarme Getränke. Mehr als Y% ist ja erst ab 18 drin. Das fördert ja auch den Einfallsreichtum von Teenagern, die sich überlegen müssen, wie sie an Hochprozentiges ran kommen. Aber das sollte keine Probleme verursachen, da die Jugend von Pottyland ja anständig ist. Meine Familie geht da mit gutem Beispiel voran.
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Also ich kann mir vorstellen, dass es neben dem herkömmlichen WGFWGB eine alkoholfreie Variante gibt. Die hat zwar genau soviel Alkohol, wie die herkömmliche Variante, ist aber von der Alkoholsteuer ausgenommen. Damit ist sie im Preis billiger, damit sich auch die unteren Einkommensschichten gutes Bier leisten können und nicht zu einem minderwertigem Produkt eines anderen Herstellers greifen müssen.
Wenn die Leute schon saufen wollen, dann soll es ein wenigstens WGFWGB sein. So ähnlich ist ja auch der Werbeslogan.
Da frag ich mich doch glatt, wieviel % vol. denn das WGFWGB eigentlich hat. 5,23? Ich achte nie so wirklich auf das Etikett...ZitatAber wieviel soll denn nun X sein? 4%? Bier mit 4% ist ja schon quasi alkoholfrei im Sinne von alkoholarm. Also wenn man abrundet. Alles unter 4.2% sollte sich ohnehin nicht mehr alkoholhaltiges Bier nennen dürfen.
Sehe ich genauso. Ich denke, unsere Forscher von B.L.Ö.D. werden uns zustimmen, dass 4,23 % vol. die Grenze sein sollte.
ZitatAlkoholische Getränke bis 10-15% darf als Alkoholarm versteuert werden (mit entsprechendem Label). Alkoholarm hat nichts mit Armen im Sinne von diesen langen Dingern, die an der Seite des Körpers baumeln zu tun. Sondern mit armen Menschen. Ähnliches Prinzip. Verminderter Steuersatz (aber trotzdem höher als bei Alkoholfrei) bei gekennzeichneten Produkten, damit sich auch arme Menschen das Zeug leisten können.
Alkoholarme können also einkommensschwache Menschen sein, die Alkohol trinken. Oder eine Krankheit die bei zu hohem Alkoholkonsum entsteht (ähnlich dem Raucherbein beim Rauchen)
Vielleicht ist der "Alkoholarm" auch eine Art von Muskelkater, die durch häufiges Heben von Flaschen oder Gläsern, die Alkohol enthalten, entsteht. Den hab ich nach den meisten offiziellen Besuchen im AuslandAlso die Grenzen:
0 - 4,23 % vol.=alkoholfrei (steuerfrei)
4,231 - 15 % vol. = alkoholarm (steuerermäßigt)
15,1% - 100 % vol. = alkoholhaltig (normal besteuert)Richtig?
ZitatSaufen ist bei uns ja schon ab 16 erlaubt. Ich denke, das gilt nur für alkoholarme Getränke. Mehr als Y% ist ja erst ab 18 drin. Das fördert ja auch den Einfallsreichtum von Teenagern, die sich überlegen müssen, wie sie an Hochprozentiges ran kommen. Aber das sollte keine Probleme verursachen, da die Jugend von Pottyland ja anständig ist. Meine Familie geht da mit gutem Beispiel voran.
Das kann ich nur bestätigen. Vor allem deine Tochter wäre nie auf die Idee gekommen, mit 16 schon harten Alkohol zu trinkenAber ich stimme dir zu - zwischen 16 und 18 das Trinken von alkoholarmen Getränken zu erlauben ist okay, zumal die alkoholarmen Getränke ja auch günstiger sind als die alkoholhaltigen. Mehr können sich die Schüler eh nicht leisten.
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Zitat
Sehe ich genauso. Ich denke, unsere Forscher von B.L.Ö.D. werden uns zustimmen, dass 4,23 % vol. die Grenze sein sollte.
Dem kann ich nur zustimmen. Zumal das normale WGFWGB so ca 4,9 - 5,23 % hat. Je nach Laune des Abfüllers.
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